Uploadfilter: EU-Ministerrat stimmt heftig umstrittenem Kompromiss zu. Letzte Hürde ist die bevorstehende Abstimmung des EU-Parlaments.
Nach der ersten Einigung der EU-Mitgliedsstaaten auf den umstrittenen Kompromiss für die neue Urheberrechtsrichtlinie hat am 21.02.2019 auch der EU-Ministerrat der Reform inklusive Artikel 13 zugestimmt.
Laut Artikel 13 sollen Betreiber von Plattformen mit Inhalten, die Nutzer erstellen, für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke haften. Um dies zu verhindern, müssten sie Upload-Filter einsetzen. Diese Filter überprüfen Bilder, Videos, Musik und Texte bereits vor ihrem Hochladen im Internet nach unzulässigen Inhalten – und stoppen den Prozess im Zweifel. Dadurch werden die Inhalte erst gar nicht publiziert. Für die Filter können Algorithmen zur Bild- und Texterkennung verwendet werden.
Letze Hürde gegen die heftig kritisierten Uploadfilter und dem Leistungsschutzrecht ist die bevorstehende Abstimmung im EU-Parlament. Weil dieses bereits im vergangenen Herbst eine erste Version der Urheberrechtsreform abgelehnt hatte, sehen Experten noch eine Chance, dass auch der zweite Entwurf gekippt werden könnte.
Kritiker der Urheberrechtsrichtlinie zeigen sich aktuell vor allem darüber enttäuscht, dass auch Deutschland im Ministerrat für die Reform gestimmt hat.
Auf Twitter schreibt etwa der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Tiemo Wölken, Merkel habe die Bedenken von Justizministerin Katarina Barley (SPD) ignoriert und wolle »ihre Uploadfilter unbedingt«.
Insgesamt fünf Länder stimmten gegen den aktuellen Entwurf der Urheberrechtsrichtlinie, darunter Polen, die Niederlande, Italien, Finnland und Luxemburg.
In einer Stellungnahme erklärten die Länder, die Reform sei »ein Schritt zurück für den digitalen [...] Markt« und verfehle das Ziel »eine Balance zwischen dem Schutz der Rechteinhaber und den Interessen einzelner Bürger« zu schaffen.
Die Verhandlungsführer des EU-Parlaments, -Rats und der EU-Kommission entschieden sie sich unter anderem für Uploadfilter und dem Leistungsschutzrecht - entgegen der Warnungen zahlreicher Kritiker, die das Ende des freien Internets befürchten und die Urheberrechtsrefom als »Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen« (Zitat Julia Reda, Piratenpartei) ansehen.
Zuvor hatten sich Deutschland und Frankreich darum gestritten, ob Startups und kleinere Webseiten von Artikel 13 und der Haftung für illegal hochgeladene Inhalte ausgenommen werden sollten - Deutschland war für die Ausnahme, Frankreich nicht.
Wie ComputerBase berichtet, einigten sich Frankreich und Deutschland jetzt auf einen Kompromiss, dem die übrigen EU-Mitgliedsstaaten zustimmten und der folgende Bedingungen für eine Ausnahme von Artikel 13 vorsieht:
• Die Upload-Plattform muss jünger als drei Jahre alt sein.
• Der Jahresumsatz der betreffenden Plattform muss geringer als zehn Millionen Euro ausfallen.
• Auf der Plattform dürfen pro Monat höchsten fünf Millionen Nutzer unterwegs sein.
Dabei sehen Experten vor allem die Beschränkung auf ein Plattform-Alter von maximal drei Jahren als problematisch an. Die EU-Abgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, die bereits seit Längerem zu den schärfsten Kritikern der Reform gehört, schrieb etwa in ihrem Blog:
"Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle dieser Kriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat."
Für Reda ist der Entwurf von Artikel 13 »schlimmer als je zuvor« und sorge dafür, »dass alle Websiten und Apps, die Uploads erlauben, gezwungenermaßen jede ihnen angebotene Lizenz annehmen müssten – egal wie unfair die Bedingungen sind, egal, ob sie die Inhalte auf ihrer Plattform überhaupt verfügbar machen wollen«.
Als Beispiele für betroffene Webseiten nennt die Politikerin unter anderem die Crowdfunding-Plattform Patreon, das keines der Kriterien erfüllt, oder Diskussionsforen auf Webseiten wie Heise und Ars Technica oder für Nischenthemen wie GetReeled, North America's largest fishing social network, mit deutlich weniger als fünf Millionen Nutzern - die aber allesamt älter als drei Jahre sind.
Auch für unseren BAF-Blog würde dies möglicherweise zutreffen, der seit mehr als 10 Jahren existiert, aber knapp unter 1 Million Besucher hat.
Auch von anderen Seiten her hagelt es Kritik: Der IT-Branchenverband Bitkom verkündete, Wirtschaftsverbände wollten sich gegen Artikel 13 zu Wehr setzen. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder konstatierte dementsprechend: »Wer für Upload-Filter stimmt, schadet allen«. Weil die Bundesregierung im Koalitionsvertrag überdies festgelegt hatte, Uploadfilter grundsätzlich ablehnen zu wollen, werfen Kritiker der Koalition laut Heise Vertragsbruch vor.
Aber selbst die Befürworter der EU-Urheberrechtsreform zeigen sich unzufrieden mit dem Kompromiss: Ihrer Meinung nach geht Artikel 13 nicht weit genug - der CDU-Abgeordnete Axel Voss etwa fordert ebenso wie die Medien- und Musikindustrie in Vertretung durch den Bertelsmann-Konzern sogar eine Verschärfung der Richtlinie.
Als „akzeptablen Kompromiss für die Urheber“ bezeichnet dagegen der Deutsche Journalisten-Verband die Einigung auf europäischer Ebene auf eine neue Urheberrechtsrichtlinie. Die Initiative Urheberecht, zu der neben 35 weiteren Mitgliedsorganisationen der DJV gehört, begrüßte ebenfalls, dass es jetzt bessere Rechts- und Vertragsgrundlagen für Kreative und Kulturschaffende in Europa gibt.
„Das Vertragswerk schafft die Grundlage dafür, dass die Urheber in der digitalisierten Medienwelt von ihren Werken leben können“, kommentiert der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
Ob und inwiefern die EU-Richtlinie zur Urheberrechtsreform tatsächlich mit dem zwischen Frankreich und Deutschland ausgehandelten Kompromiss in Kraft tritt, bleibt allerdings vorerst offen.
Link: www.europarl.europa.eu/portal/de
Quellen: GameStar | Heise | DJV