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Hilfe in der Corona-Kriese sollte allen Kulturschaffenden zugutekommen

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Die von Kulturstaatsministerin Monika Grütters angebotene Hilfe kommt leider nicht überall an.



Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat die am Montag, den 23. März 2020, von der Bundesregierung beschlossenen Hilfspakete zur Bewältigung der Corona-Pandemie als "Rettungsschirm für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich" bewertet.

"Wir kennen die Nöte, wir wissen um die Verzweiflung", heißt es seitens der BKM dazu in einer Pressemitteilung. "Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Deshalb freue ich mich, sagen zu können: Die Hilfe kommt - so schnell und so unbürokratisch wie möglich! Ich danke dem Wirtschafts-, dem Finanz- und dem Arbeitsminister sehr herzlich dafür, dass sie die von uns eingebrachten Anliegen und Interessen der Künstlerinnen und Künstler, der Kreativ- und Medienlandschaft mit in den Blick genommen haben. Das zeigt: Die Bundesregierung insgesamt ist sich des einzigartigen Stellenwerts unserer Kultur-, Kreativ- und Medienlandschaft bewusst."




Es besteht zwar kaum ein Zweifel, dass das Hilfspaket tatsächlich vielen im Kultur-, Kreativ- und Medienbereich Tätigen zugute kommen wird. Wenn man jedoch dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) folgt, der gerade erst darlegte, dass Schauspieler*innen eben nicht zu den Solo-Selbständigen zählen, die ausdrücklich im Hilfspaket erwähnt wurden, so kommen bei vielen doch arge Zweifel auf, wie es in der Corona-Krise und danach mit ihnen weitergehen soll.

Zwar flankiert die BKM die Maßnahmen der Bundesregierung mit speziell auf die Kulturbelange zugeschnittenen Unterstützungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So soll z.B. auf Rückforderungen von Fördermitteln "so weit wie möglich" verzichtet werden, sollten Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Zudem sollen die Instrumente des Kulturetats - und dabei insbesondere die bestehenden Förderprogramme - mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse "angepasst und geschärft" werden. Ergänzend verweist die Kulturstaatsministerin auch darauf, dass Betroffene im Falle von Einkommenseinbußen bei der Künstlersozialkasse und bei den Finanzämtern die Senkung ihrer Beiträge oder Steuervorauszahlungen beantragen könnten; außerdem seien Stundungen möglich.



Doch seit gestern gilt ein von Ver.di ausgehandelter Tarifvertrag zur Kurzarbeit, und dieser wirft auf allen Seiten neue Fragen auf, schreibt Crew United.

Es ist nämlich immer noch unklar, ob Schauspieler nun arbeiten dürfen oder nicht, und wer ihre Ausfälle zahlt. Deshalb fordert seit gestern hier auf change.org eine Petition ein einheitliches Verbot von Dreharbeiten für fiktionale Kino- und TV-Produktionen. Absender sind Produzentenverband und acht weitere Berufsverbände und Organisationen.

Dabei ist ein Verbot von Dreharbeiten ziemlich eindeutig definiert, wie das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München auf Anfrage des Bundesverband Herstellungs- und Produktionsleitung (HBU) in der Film- und Fernsehwirtschaft im Folgenden darlegt:

„Mit Blick auf die Intention der Allgemeinverfügung ist es unerheblich, ob die Drehaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund oder auf Privatgrund stattfinden. (…) Entsprechend sehen wir auch die Durchführung von Drehaufnahmen auf Privatgrund im Freien sowie die Durchführung von reinen Innendrehs bis zum 19. April 2020 nach Maßgabe der Allgemeinverfügung als nicht erlaubt und nicht erlaubnisfähig an. Es würde explizit dem Sinn der Allgemeinverfügung entgegenlaufen, (gewerbliche) Aktivitäten vom öffentlichen Grund auf Privatgrund bzw. Indoor zu verlegen. Zudem ist aus Sicht des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, dass die Gefahr einer Verbreitung des Virus in geschlossenen Räumen viel höher ist als im Freien.“


Eigentlich ziehen wir nicht gerne Vergleiche, doch in diesem Fall haben auch andere Gewerke vergeblich versucht, Auswege aus der Arbeitslosigkeit, durch Annoncen im privaten Bereich zu finden und sind dabei inzwischen schon von der Polizei belangt worden. Gemeint sind arbeitslos gewordene Friseure und Friseurinnen sowie Fußpfleger*innen, die ihr gelerntes Handwerk derzeit ebenfalls nicht privat ausüben dürfen. Das gleiche gilt auch für Putzfrauen im häuslichen Bereich.

Schlimmer noch dürfte es Kinobetreiber treffen. Sie können zwar ihre Angestellten in die Kurzarbeit schicken, doch wer zahlt die Einnahmeausfälle? Wie soll es mit den Mieten weitergehen? Überbrückungsgelder können wahrscheinlich nie wieder eingespielt werden, denn vor allem den kleinen Independent Kinobetreibern ging es nie besonders gut.

Besonders schlimm ist es auch für die Filme, die gerade gestartet wurden und zum Teil nur einen Tag oder eine Woche im Kino zu sehen waren. Für den Verleih sind die Herausbringungskosten verloren. Ein zweites Mal könne man die kaum im selben Umfang investieren.



Aus diesem Grund hat der Vorstand des Verbandes der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater (VdA), deren Mitglieder oft auch die Pressearbeit für die Verleiher übernehmen, Kulturstaatsministern Monika Grütters eindringlich um die Unterstützung von Künstleragenturen gebeten.

Hintergrund sind große Existenzsorgen der Künstleragenturen, die als kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige erhebliche Ausfälle fürchten müssen.

"Die aktuell stark geforderten Künstleragenturen sind von den Einnahmen ihrer Klientinnen und Klienten abhängig. Diese Einnahmen fehlen, u.a. durch Absagen von Theateraufführungen oder die Einstellung von Dreharbeiten, auf unabsehbare Zeit", so Ulla Skoglund, Vorsitzende des Vorstands des VdA.


Hier das Schreiben des VdA im Wortlaut.

Der 1998 von 16 Künstleragenturen in Berlin gegründete Verband ist außerordentliches Mitglied der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und hat 65 Mitglieder, die mehr als 3.100 Schauspieler*innen, Regisseur*innen, Autor*innen und weitere Gewerke repräsentieren.



Christine Berg: "Wir müssen alle an einem Strang ziehen"

Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des HDF Kino e.V., plädiert in einem exklusiven Statement für Blickpunkt:Film u.a. für die Umwidmung des Zukunftsprogramms Kino in einen Soforthilfefonds.

Man ist beim Kinoverband zwar erleichtert, dass die Politik bereits zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Kino- und vieler anderer Branchen in die Wege geleitet hat. Dazu gehören z.B. die Möglichkeiten zur Beschaffung zinsloser liquider Mittel über die KfW, die Lohnkostenerstattung über das Kurzarbeitergeld und die Beantragung von Steuerstundungen.

Doch konkret erhofft sich der Verband an einigen Stellen noch Ausweitungen und Ergänzungen, wie die schnelle, eindeutige Klärung von Entschädigungsansprüchen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, Lösungen für unsere zahlreichen Minijobber, die häufig auf ihre Kinojobs angewiesen sind, sowie auch die Übernahme von Mietzuschüssen. Zusätzlich machen wir uns für eine Umwidmung des Zukunftsprogramms Kino in einen Soforthilfefonds stark.

Glücklicherweise ist die Filmförderungsanstalt (FFA) Forderungen des HDF nach akuter Unterstützung der Kinos durch die Stundung von Darlehen und Abgaben nachgekommen. Auch die GEMA hat eine Stundung aller Zahlung zugesagt. Aber nur wenn alle an einem Strang ziehen und sich gegenseitig unterstützen, kann diese existenzielle Krise überstanden werden.

Eine ausführliche Darstellung der laut HDF notwendigen Maßnahmen finden Sie hier.

Als erster Länderförderer hat daraufhin die Film- und Medienstiftung NRW eine konkrete Soforthilfemaßnahme für die von den Schutzmaßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung betroffenen Kinos verkündet. Die in Abstimmung mit dem Land entwickelte Maßnahme, soll eine unbürokratische und unmittelbar greifende Liquiditätshilfe gewährleisten.

"Alle Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis NRW 2019 für ein anspruchsvolles und vielfältiges Filmprogramm ausgezeichnet wurden, erhalten eine nachträgliche Aufstockung der Prämien in Höhe von 5.000 Euro", so Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW. "Die Kino-Soforthilfe ist ein Anfang. Darüber hinaus prüfen wir derzeit unter Hochdruck weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Kinotheater wie der gesamten Branche."


Bund steckt 50 Milliarden Euro in Soforthilfen für KMUs und Selbstständige.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier brachten am 23. März 2020 im Zuge der Corona-Krise ein Soforthilfepaket auf den Weg, das sich speziell an kleinere und mittelständische Unternehmen, aber auch an Selbstständige richtet. Die Maßnahmen sollen ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro haben.

"Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen", sagte Olaf Scholz, und versprach "jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe" aus Bundesmitteln. Scholz machte dabei klar, dass es hier nicht um bereits häufig kritische hinterfragte Förderkredite gehe: "Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen."

Auch Peter Altmaier versprach, "niemanden allein" lassen zu wollen: "Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen." Daneben helfe man der Wirtschaft mit einem "Wirtschaftsstabilisierungsfonds".




BVR und AG DOK unterbreiten Hilfskonzept für Kulturschaffende.

Angesichts einer "völlig neuen Situation", die "existenzbedrohend für die meisten Kulturschaffenden" sei, haben der Bundesverband Regie (BVR) und die AG DOK in einem Schreiben an Kulturstaatsministerin Monika Grütters, Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz sowie weitere Bundespolitiker gemeinsame Vorschläge zur Unterstützung von Solo-Selbständigen und Kleinunternehmern im Kultur- und Medienbereich formuliert. Das Schreiben wird auch vom VDD, dem BVK, dem BFS, dem VSK, der Bundesvereinigung Maskenbild und dem Composers Club unterstützt. Darin heißt es wörtlich:

"Wie Sie wissen, werden nicht nur alle Veranstaltungen, Konzerte, Aufführung und dergleichen abgesagt, sondern auch alle Dreharbeiten. Während viele Veranstalter und Firmen konkrete Hilfen in Aussicht gestellt bekommen haben, stehen Tausende von Künstlern auf der Straße. Wir begrüßen daher die aktuellen Signale der Politik, dass sie zur Soforthilfe auch für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bereit ist, und machen an dieser Stelle nochmals nachdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Hilfen zwingend auch Sondermittel für den Kultur- und Medienbereich mit einschließen müssen. Im Kultur- und Medienbereich gibt es zudem vorhandene, effiziente Strukturen, die Sondermittel ggf. schnell und zuverlässig verteilen könnten, wie z. B. die Verwertungsgesellschaften."


Die von BVR und AG DOK erarbeitete Lösung sieht die Künstlersozialkasse in einer zentralen Rolle, denn dort seien nicht nur "alle relevanten Künstler vertreten" sondern diese hätten dort ihr erwartetes Jahreseinkommen angemeldet.

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Auf der Website der BKM sind Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung zusammengefasst, die auch den Kultur-, Medien- und Kreativbereich erfassen.

Quellen: Jelly Press | BKM | AG DOK | BVR | Crew United | Ver.di | HDF | Blickpunkt:Film



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