Aktuell liegt der monatliche Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro - doch er soll womöglich steigen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio machen sich offenbar für eine automatische Anpassung des Rundfunkbeitrags stark. Wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete, soll der derzeitige monatliche Haushaltsabgabe von 17,50 Euro auf 21 Euro im Jahr 2029 ansteigen. Dies entspräche einem jährlichen Anstieg um 1,75 Prozent. Einen entsprechenden Vorschlag wollen die Öffentlich-Rechtlichen den Bundesländern, die sich bis dato ihrerseits für einen stabilen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro stark gemacht hatten, dem Bericht zufolge im September vorlegen.
Es besteht Handlungsbedarf wenn man die Zukunftsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland erhalten und verbessern will, denn die Digitalisierung der Kommunikation hat massive Auswirkungen auf die Medien. Zwar schalten laut Marktforschung in Deutschland immer noch 69 Prozent der Bevölkerung täglich das lineare Fernsehen ein, doch die Sender müssen Wege finden, um auch junge Menschen wieder stärker für ihre Fernseh- und Radioprogramme zu begeistern.
Man wolle sich gegen die zunehmende Konkurrenz von Streamingdiensten wie Netflix, Amazon & Co. wappnen und die Mediathek durch personalisierte Angebote enorm ausweiten, was weitere Kosten verursachen würde.
"Da schlummern ungeheure Programmschätze, für welche die Zuschauer schließlich auch bezahlt haben", so ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab.
Wir hatten bereits am 3. August 2017 zu Forderungen der Produzentenallianz nach höheren Rundfunkbeiträgen, Stellung genommen. Dies würde unserer Meinung nach nichts an der Situation des deutschen Films verändern. Vielmehr standen Verhandlungen von ARD & ZDF mit dem US-Medienkonzern Discovery zur Übernahme von sehr teuren Sportrechten kurz vor dem Abschluss, wofür frisches Geld benötigt wird.
Da die Preise in einigen Bereichen drastisch gestiegen sind, können ARD und ZDF trotz ihrer Milliarden-Gebühreneinnahmen oft nicht mehr mithalten. Nach zähen Verhandlungen mit dem Rechteinhaber Discovery konnten sich erst vor wenigen Tagen die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf eine Sublizenzierung für die Olympischen Sommer- und Winterspiele von 2018 bis 2024 überraschend für 1,3 Milliarden Euro einigen. Dieses Geld muss jedoch entweder an anderer Stelle eingespart werden oder durch eine höhere Beitragsabgabe wieder reinkommen.
Laut "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" begründen die Öffentlich-Rechtlichen ihre Forderung nach einer Beitragserhöhung damit, dass das bis 2024 geforderte Einsparvolumen von 2,2 Mrd. Euro nicht zu bewältigen sei. Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut nahm dazu Stellung:
"Es ist wirklich keine Überraschung, dass es auch für die Herstellung öffentlich-rechtlicher Programme Preissteigerungen gibt. Wie hoch die sind, ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schon viele Jahre. Ob es in Zukunft eine daran gekoppelte ständige Anpassung gibt, ist völlig offen", so Bellut.
Für Marco Wanderwitz, kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, steht hingegen fest:
"Eine Gebührenerhöhung um rund 20 Prozent für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis 2029 ist im Wahljahr kaum vermittelbar. Vielmehr schlummert bei den internen Strukturreformen von ARD und ZDF nach wie vor noch großes Einsparungspotenzial", so Wanderwitz.
ZDF nimmt Einsparungen bei Frauensendung vor.
Dass just zur Gebührendebatte das ZDF an dem Frauenmagazin "Mona Lisa" Einsparungen vornimmt und die beliebte Sendung sogar komplett streicht, regt unsere Korrespondentin Katharina Dockhorn auf, die für uns schon öfters filmpolitische Beiträge beigesteuert hat.
Unter dem süffisanten Titel "Wie Männer die Welt erklären", kommentiert sie in der Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 28. August 2017 eine Studie zu Rollenklischees und den Frauenanteil im deutschen Fernsehen.
"Trotz Anne Will, Maybrit Illner und Caren Miosga – sind Frauen vor und hinter der Kamera sowohl im deutschen Fernsehen als auch im Film nach wie vor unterrepräsentiert, obwohl die angestrebte Frauenquote eigentlich in den Unternehmen steigen sollte, um das Ziel zur Gleichstellung der Frau erreichen zu können", so Katharina Dockhorn bei uns am Telefon.
Allerdings rangieren bei der Lohndiskriminierung am Arbeitsplatz homosexuelle Männer noch vor lesbischen Frauen, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt im Schnitt einen deutlich geringeren Stundenlohn als heterosexuelle Männer bekommen, während laut einer Studie, des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) lesbische Frauen sogar ein wenig mehr verdienen als heterosexuelle Frauen.
Was der Beitrag von Katharina Dockhorn im "Neuen Deutschland"übrigens nicht explizit erklärt, ist die Tatsache, dass gerade in den Medienberufen und vor allem bei Schauspielern*innen am Set oftmals nur eine Kurzzeitbeschäftigung herrscht, von der die Frauen meist noch mehr betroffen sind als die Männer. Zur näheren Erläuterung war dies in dem Artikel auch ausführlich beschrieben worden, wurde aber angeblich von der Redaktion eingekürzt.
Tatsache ist, dass weniger Arbeitstage aber weniger Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld bedeuten. Für eine Änderung der Anwartschaft hatte sich connexx.av, die Interessenvertretung von Medienschaffenden der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schon vor etlichen Jahren mit dem Projekt "5 statt 12" stark gemacht. Auf Drängen der ver.di FilmUnion wurde der Zugang zu ALG I ab August 2012 etwas erleichtert, damit der Abstieg in Hartz IV nicht ganz so schnell droht. Dennoch beklagte ver.di, dass die Regierungskoalition die Chance zur deutlichen Verbesserung einer verkürzten Anwartschaft in den Medienberufen seinerzeit vergeben hat.
Mit Kettenverträge wollen die Sender Sozialabgaben sparen.
Jüngster Coup des ZDF ist der Rauswurf von Markus Böttcher und Pierre Sanoussi-Bliss, die angeblich über sogenannte Kettenverträge seit mehr als 20 Jahren beim Sender vor der Kamera standen. Geklagt haben die beiden Schauspieler allerdings nicht gegen das ZDF, sondern gegen die Produktionsfirma, denn sie wollten rückwirkend als durchversichert gelten. Doch das Bundesarbeitsgericht hat laut Spiegel die Klage am Mittwoch den 30.08.2017 abgeschmettert.
Wie es heißt, wurden die Beiden für jede einzelne Folge neu angestellt und danach wieder entlassen, womit die Produktionsfirma Sozialabgaben spart. Die Frage, die von den Richtern geklärt werden musste, ist die, ob es sich um befristete- oder Dauerbeschäftigungen handelte. Auch dazu hier mehr Infos im ND Feuilleton von unserer Kollegin Katharina Dockhorn.
Schulz erlaubt sich Fehltritt bei Wahlkampf.
Bei dem bisher seicht dahinplätschernden Bundestagswahlkampf waren übrigens bisher keinerlei Fehltritte der beiden Spitzenkandidaten von Union und SPD, Angela Merkel und Martin Schulz, zu beobachten.
Doch Schulz, der mit Sozialkompetenz punkten wollte, wurden jetzt verbale Entgleisungen am Rande eines Wahlkampfauftritts im westfälischen Unna nachgesagt, als er sich despektierlich über eine weibliche Interviewpartnerin äußerte. Allerdings hätte sich Schulz mit seiner womöglich frauenfeindlichen Äußerung, nicht als rasende Wildsau zu erkennen gegeben wie seinerzeit der FDP-Abgeordnete Rainer Brüderle, sagte Thorsten Wagner, Chefredakteur bei Antenne Unna.
Quellen: Horizont | ND | FAZ | Blickpunkt:Film | BAF | ver.di | Kölner Stadtanzeiger | FTV | Kameramann | Spiegel