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EU will die Belange der audiovisuellen Kreativindustrie berücksichtigen

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SPIO und Produzentenallianz begrüßen Abstimmungsergebnis im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments zur Verbreitung von Mediathekeninhalten.

Wie von uns am 22. Oktober 2017 berichtet, forderte nicht nur die Deutsche Filmakademie den Erhalt des Territorialprinzips in der EU. Zahlreiche Verbände und Institutionen hatten sich ebenfalls für einen Brandbrief an Brüssel ausgesprochen, um den Status quo für Online-Rechte eines Films im gesamten EU-Binnenmarkt zu erhalten.

Ursprünglich hatte die EU vorgeschlagen, dass die Rechte nur noch für jeweils ein EU-Mitgliedsland erworben werden müssten, um die Nutzung der Online-Dienste (wie z.B. in den Mediatheken der Fernsehanstalten) für alle Länder gleichermaßen zu ermöglichen.

Die Idee dahinter war den freizügigen Grenzverkehr in der EU auch auf virtuellem oder Funk-Weg zu ermöglichen, sodass die EU-Bürger überall alles sehen und empfangen können, ohne dass dafür extra Kosten anfallen würden. Für die TV-Sendeanstalten wäre das jedoch ein Freibrief gewesen, noch weniger für Zweitauswertung von Produktionen zahlen zu müssen.

Dagegen waren sowohl die Produzenten wie auch die SPIO, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, Sturm gelaufen, da durch solche Regelungen ihre Einnahmen nicht nur drastisch schrumpfen würden, sondern nahezu kostendeckende Film- und TV-Produktionen unmöglich würden.

Nun hat vorgestern der Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments den Beschluss zur sogenannten Sat/Cab-Verordnung zurückgewiesen und empfohlen, die Einführung eines Ursprungslandprinzips für die Mediathekeninhalte von TV-Sendern auf „News and Current Affairs“ zu begrenzen.

Mit ihrer aktuellen Entscheidung folgten die Abgeordneten der Haltung anderer Ausschüsse des EU-Parlaments, den Anwendungsbereich der Verordnung möglichst eng zu begrenzen.

SPIO-Präsident Alfred Holighaus:

„Wir sind froh, weiterhin die wachsenden Möglichkeiten nutzen zu können, Filme und Fernsehserien zu produzieren und auf vielfältige Weise den Zuschauern zeigen zu können. Die vorgesehene Privilegierung der Rundfunkanstalten und Fernsehsender hätte den Produktions- und Lizenzmarkt gravierend verändert, die Verhandlungsmacht von klein- und mittelständischen Produzenten ernsthaft geschwächt und sie der noch stärkeren Abhängigkeit von Fernsehanstalten ausgeliefert.“

Tatsächlich haben die Sender schon jetzt die Möglichkeit, alle zur Auswertung erforderlichen Rechte direkt aus einer Hand zu erwerben. „Wenn die Konditionen stimmen, wird ein Produzent diese Rechte auch vergeben. Schließlich hat er ein Interesse, über eine möglichst große Reichweite die Investitionen in ein Filmwerk wieder einzuspielen,“ so Holighaus weiter. „Das heutige Abstimmungsergebnis darf deshalb nicht als Absage an das europäische Publikum verstanden werden. Es schaut nicht – wie vielfach unterstellt – in die Röhre, sondern in eine gesicherte Zukunft, in der anspruchsvolle und unterhaltsame Filme in Europa finanziert, hergestellt und gezeigt werden können.“

Im anderen Falle hätte dies die TV Sender berechtigt, mit der Lizenz für nur ein Mitgliedsland Filme und Fernsehserien in ihren Mediatheken europaweit zugänglich zu machen, ohne dafür mehrfach Entgelte an die Produzenten zahlen zu müssen, was von den Produzenten als Supergau tituliert wurde.

Als eine "Entscheidung mit großer Tragweite für das deutsche und europäische Filmschaffen" bezeichneten Alexander Thies und Christoph Palmer, Vorsitzender bzw. Geschäftsführer der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen, die Brüsseler Entscheidung, denn: "Für Auftrags- und Co-Produktionen verbleibt es beim gelebten Territorialprinzip - das ist eine für die deutsche Produktionswirtschaft äußerst wichtige Richtungsentscheidung."

Auch Kulturstaatministerin Monika Grütters zeigte sich erfreut von dem EU-Votum. Sie hatte sich für den Erhalt des Territorialitätsprinzips von Anfang an eingesetzt, um vor allem die Rechte der Urheber zu schützen.

Nur VPRT-Geschäftsführer Harald Flemming machte darauf aufmerksam, dass es an der ein oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarf bedürfe. Insbesondere muss die technologieneutrale Weitersendung eingegrenzt werden, um die Verhandlungsposition der Rundfunkunternehmen und Produzenten gegenüber großen US-Plattformen nicht zu verschlechtern. Auch für Radio muss noch eine Lösung gefunden werden, so Flemming weiter.

Bevor zu dem Gesetzgebungsentwurf die Trilog-Verhandlungen starten können, muss im Rat noch eine gemeinsame Position der Mitgliedsländer gefunden werden. Trilog-Verhandlungen, eine Art Vermittlungsausschuss, stehen dann an, wenn der Europäische Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt.

Quellen: filmecho | Blickpunkt:Film | SPIO | Produzentenallianz


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