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BFFS kritisiert genderneutrale Schauspielpreise der Berlinale

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Deutliche Kritik des Bundesverbands Schauspiel die schauspielerischen Leistungen auf der Berlinale nur noch genderneutral auszuzeichnen.



Der Bundesverband Schauspiel (BFFS) hat die Entscheidung der Internationalen Filmfestspiele Berlin kritisiert, ab 2021 schauspielerische Leistung genderneutral nur noch in einer Hauptrolle und einer Nebenrolle auszuzeichnen. Die Streichung von Geschlechterkategorien auf der Berlinale trägt nicht dem Thema Diversität Rechnung, sondern geht zu Lasten der Gleichberechtigung von Schauspielerinnen.

Wir hatten dazu die Pressemitteilung der 71. Berlinale 2021 am Dienstag, den 25. August 2020, veröffentlicht. Diese wird vom BFFS nun kritisiert.

„Die Berlinale versucht mit ihrer Entscheidung politisch korrekter zu sein als korrekt und erweist den wichtigen Zielen zur Erreichung von Gender- und Diversitätsgerechtigkeit im wahrsten Sinne des Wortes einen Bärendienst“, so Leslie Malton, Vorstandsvorsitzende des BFFS.

Und sie ergänzt: „Um mehr gendergerechtes Bewusstsein in der Branche zu erreichen und ein Signal zu setzen, müssen die derzeit benachteiligten Geschlechter sichtbarer werden. Aber die Streichung der Geschlechterkategorien führt zum Gegenteil.“


Dazu auch BFFS-Vorstandsmitglied Klara Deutschmann:

„Die Deutsche Filmindustrie hat erst vor wenigen Jahren begonnen, geschlechterspezifische Benachteiligungen von Frauen als Problem anzuerkennen, ist aber von gelebter Gleichberechtigung meilenweit entfernt. Immer noch sind weibliche Rollen in deutschen Filmen halb so präsent wie männliche. In dieser Situation den Preis für weibliche Rollen abzuschaffen, wird dazu führen, dass Schauspielerinnen für ihre Leistungen künftig ähnlich wenig gewürdigt werden, wie es bereits jetzt bei den Frauen in den anderen Kategorien der Fall ist.“


Klara Deutschmann verantwortet gemeinsam mit Antoine Monot, Jr. das Ressort Gleichstellung im BFFS.

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Stellungnahme des HDF zur FFG-Novelle

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und ihren noch nicht absehbaren Konsequenzen auf die deutsche Filmwirtschaft soll das Filmförderungsgesetz (FFG) ab 2021 um lediglich zwei – statt regulär fünf – Jahre verlängert werden. Die Novellierung des Gesetzes konzentriert sich deshalb auf rechtlich bzw. förderpolitisch zwingend erforderliche Änderungen.

Der HDF KINO begrüßt grundsätzlich dieses Vorgehen und bringt sich mit zwei Forderungen in die politische Debatte ein: Möglichkeit zur Verwendung von bewilligten Kinoprojektmitteln für unternehmenserhaltende Maßnahmen in Fällen höherer Gewalt sowie Sicherstellung des Kinofensters für alle in Deutschland gestarteten Filme.

Der Verband bekennt sich in seiner Stellungnahme unter dem Punkt „Sicherstellung des Kinofensters für alle in Deutschland gestarteten Filme“ auch dazu, dass die bisherigen Regelungen zur außerordentlichen Verkürzung der Sperrfristen gemäß § 55 FFG sich bekanntlich als krisentauglich manifestiert haben, „weshalb wir keinerlei Anlass für einen gesonderten Zusatz im Gesetzestext für Fälle höherer Gewalt sehen".

Allerdings muss es auch „in unser aller Interesse sein, die nicht aufhaltbaren Veränderungen jetzt aktiv mitzugestalten. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die hiesige Filmbranche im Gegensatz zum US-Markt starkmittelständisch geprägt ist und von vorn herein eine deutlich schwächere Verhandlungsposition innehat. Deutschen Unternehmen wird es in Einzelverhandlungen mit Studios und Plattformen kaum gelingen, attraktive Rahmenbedingungen für neue Erlösstrukturen auszuhandeln“.


Der Verband warnt daher vehement davor, die Gestaltungshoheit über neue Geschäftsmodelle anderen zu überlassen, die dem Markt ihre Regeln regelrecht diktieren können. Zugleich appelliert er an die Politik, ordnungspolitische Anreize für ein ganzheitliches Branchenagreement zu setzen.

„Der HDF KINO wäre unter dieser Prämisse bereit, einer Reduzierung des Kinofensters für geförderte Filme im FFG auf vier Monate zuzustimmen, für den Fall das

1.) keine weiteren Verkürzungen im Gesetz vorgesehen sind

2.) parallel eine Branchenvereinbarung geschlossen wird, die für alle in Deutschland gestarteten Kinofilme bindend ist sowie

3.) Verkürzungen der Sperrfristen für die dem Kino nachgelagerte Auswertungskaskade nur gegen finanzielle Ausgleichsleistungen bei deutschen Kinofilmen möglich sind.“

Die vollständige Stellungnahme des Kinoverbandes lesen sie hier.

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Neue Digital-Initiative des BMWi

Der Verband HDF Kino weist daraufhin, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neues Förderprogramm unter dem Titel „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ aufgelegt hat.

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Höhere Fördermittel für das "Zukunftsprogramm Kino"
Weitere fünf Millionen Euro wegen Corona von der BKM für die Kinos.

Aufgrund der hohen Nachfrage erhöht Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Fördermittel für das "Zukunftsprogramm Kino I" um fünf Millionen Euro aus ihrem Etat. Das Programm, das sich an Arthouse-Kinos und kleinere Kinos im ländlichen Raum richtet, startete bereits am 9. März 2020. Laut einer Mitteilung vom 26.08.2020 werden nun die Fördermittel von 17 Millionen Euro auf 22 Millionen Euro für das laufende Jahr aufgestockt.

Zusätzlich fördert die Kulturstaatsministerin die Kinobranche in Corona-Zeiten seit 1. August mit dem "Zukunftsprogramm II", das sich an Kinos richtet, die die strukturellen oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des "Zukunftsprogramm I" nicht erfüllen.

Ziel ist es, Kinos bei pandemiebedingten Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zu unterstützen. Im Rahmen von Neustart Kultur stehen dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt sind hier nun 165 Millionen Euro für die Filmbranche vorgesehen.


FFA erhält 30 Mio. Euro aus "Neustart Kultur"

Im Rahmen des Programms "Neustart Kultur" der Bundesregierung unterstützt BKM Monika Grütters die Filmförderungsanstalt (FFA) insgesamt mit 30 Millionen Euro. 19 Millionen Euro davon fließen direkt in den Haushalt der Filmförderanstalt, 10 Millionen Euro gehen in die Verleihförderung und eine Million wird für die Förderung des Filmvertriebs bereitgehalten. FFA-Präsident Bernd Neumann bedankt sich für diese Hilfsmaßnahme.

Das Programm "Neustart Kultur" stellt insgesamt 165 Mio. Euro für die Filmbranche zur Verfügung.

"Wochenlang hatten die Kinos in Deutschland geschlossen, jetzt können sie aufgrund der Abstandsregeln nur mit geringer Kapazität öffnen. Auch wurden zahlreiche Filmstarts verschoben, und es fehlen aktuell noch immer Filme, die das große Publikum ins Kino ziehen. Darunter leidet die gesamte Filmbranche, auch die Einnahmen der FFA sind durch diese Entwicklung stark zurückgegangen. Wir müssen daher jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in Zukunft ein breites und vielfältiges Angebot an hochwertigen Filmen haben. Weil die FFA bei der Filmförderung eine Schlüsselrolle einnimmt, unterstützen wir sie jetzt direkt und helfen damit der Helferin. Eine starke FFA ist wichtiger denn je", so Grütters.


Die zusätzlichen 11 Millionen Euro für den Verleih und Vertrieb sind Teil eines umfassenden, zeitlich befristeten Maßnahmenprogramms der Kulturstaatsministerin zur Stärkung des Filmabsatzes. Um angesichts der Corona-Krise schnell und effizient Hilfe zu leisten, orientiert sich die Verleih- und Vertriebsförderung des Bundes an den etablierten Strukturen des Filmförderungsgesetzes (FFG). Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Verleihunternehmen können Zuschüsse von bis zu 25 Prozent kumulativ zu der regulären Verleihförderung der FFA beantragen. Vertriebsunternehmen können Zuschüsse von bis zu 50 Prozent beantragen.

FFA-Präsident Bernd Neumann begrüßt die Unterstützung mit den Worten: "Im Namen der Branche und der FFA möchte ich der Bundesregierung und natürlich auch der Kulturstaatsministerin, Monika Grütters, sehr herzlich für diese Hilfe mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro danken. Die Einbrüche bei der Filmabgabe der Kinos führen zu einer empfindlichen Absenkung der Fördermittel, nach der eine gerade in diesen Zeiten effektive Förderarbeit nur noch sehr eingeschränkt möglich wäre. Mit den Mitteln aus dem BKM-Programm 'Neustart Kultur' wird unser Handlungsspielraum wieder erhöht und die FFA kann dazu beitragen, dass die deutsche Film- und Kinowirtschaft während und nach der Corona-Pandemie im Rahmen des Möglichen produktiv und leistungsfähig bleibt."

Und weiter sagt Neumann: "Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der Pandemieschäden generell, die auch der Filmwirtschaft zu Gute kommen, die verschiedenen Sonderprogramme für die Film- und Produktionswirtschaft im Haushalt von BKM sowie die 19 Millionen Euro zur Stärkung der FFA verdeutlichen, dass die Förderung von Film und Kino auch weiterhin zu den Schwerpunkten der Kulturpolitik von Monika Grütters gehören. Natürlich werden die Schäden der Pandemie nicht folgenlos bleiben, aber jetzt gilt es für die zuständigen Gremien der FFA, die finanziellen Zuwendungen in diesem, aber insbesondere auch im nächsten Jahr, mit Augenmaß und Weitsicht einzusetzen."


Quellen: Filmecho | BFFS | HDF | FFA | Blickpunkt:Film





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